
Wenn man die Schrift liest und in etwa die Entwicklung des Themas aus der Historie mitverfolgt hat, kommt man zu dem Schluss, dass es noch einen weiten Weg zurückzulegen gibt. Und dies, obwohl die Prinzipien guter Unternehmensführung schon seit mehr als 30 Jahren durch die Unternehmenswelt vor allem der Großunternehmen geistert. Wie die Schrift zutreffend ausführt, treten Corporate Governance-Defizite vorwiegend bei großen Publikumsgesellschaften mit großer, heterogener Eigentümerstruktur auf.
Neben den aufgeführten, klassisch zu nennenden
Systemfehlern
ist die alleinige Verabfolgung des Shareholder
Value-Gedankens und daraus folgender Kurzfristdenkweise wohl
Mit-Auslöser der Probleme. Dabei haben
Wirtschaftswissenschaftler
schon früh gewarnt und dagegen die Idee des "Stakeholder
Value" ,
der längerfristigen strategischen Orientierung, favorisiert.
Dabei
wurde Porter's Industrie-Ökonomik aufgegriffen, die vorsieht,
darzustellen, welchen effektiven Mehrwert ein Unternehmen im
Berichtszeitraum für Aktionäre, Staat, Mitarbeiter
und
sonstiges Umfeld erbracht hat – den Shareholder Value also
nur
als gewichtige Teilmenge unter anderen vorsieht. Teile dieser Denkweise
(leider zu wenige!) finden sich heute u.a. in den sogenannten
"Sozialbilanzen" zu den Geschäftsberichten wieder.
Auf makroökonomischer Ebene wurden in den 1970er Jahren auf
US-Initiativen Verhaltenskodices für multinationale Konzerne
entwickelt, die im Kern in eine ähnliche Richtung zielten.
Trotz
positiver Aufnahme der seinerzeitigen Vorstellungen durch eine Anzahl
heutiger Dax-Konzerne hatte wohl seinerzeit nur der VW-Konzern diese
Kodices zusammen mit etwa 80 Welt-Konzernen unterschrieben. Eine
weitere, spätere Verbreitung erfolgte nicht.
Weitere "Codes of good conduct" wurden in dieser Zeit und danach ins
Leben gerufen, wie z.B. die Konsens-Regeln bei Internationalen
Bietungsverfahren in Bezug auf Ausbietungen über
Kreditkonditionen (OECD) oder die Vermeidung von direkter oder
indirekter Mitfinanzierung von militärischen Gütern
im
weiteren Sinn (Initiative USA/Schweiz).
Solche Verhaltensregeln wurden meist ausgelöst in Folge
öffentlich gewordener Skandale oder durch – meist in
politisch induzierte – Großgeschäfte
eingebettete
Korruptionsverfahren, gerieten jedoch später wieder in
Vergessenheit oder „verdampften“ in Richtung
„Orientierungsmaßstab“. Dem jetzt
vorliegenden Kodex
und seinen Inhalten, ohne wirkliche Sanktionsrisiken, dürfte
es
ebenso ergehen, sollten die handelnden Institutionen die Erfahrungen
der Vergangenheit nicht mit einbeziehen. Diesbezüglich sehe
ich
mich mit den Verfassern der Denkschrift einig.
Günther Hackenschmidt
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